Alarmierungen



Die SiN wird, wie andere Hilfsorganisationen auch, über die Zentrale Leitstelle Groß-Gerau alarmiert.

 

 


Sofort nach der Alarmierung setzen sich die diensthabenden NotfallseelsorgerIinnen mit der Zentralen Leitstelle in Verbindung, um Details zum jeweiligen Einsatz zu erfahren und sich zum Einsatzort zu begeben.
So wird eine seelische Betreuung innerhalb kürzester Zeit gewährleistet.
Häufig werden solche Alarmierungen durch bereits an der Einsatzstelle befindliche Hilfsorganisationen ausgelöst.

Je nach Art des Notfalls kann es sein, dass die NotfallseelsorgerIinnen direkt von der Leitstelle zeitgleich mit den Rettungsdiensten alarmiert werden.

Wie wird die SiN aktiv ?

Anforderung der Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger erfolgt IMMER über die Zentrale Leitstelle des Kreises Groß-Gerau.

SiN wird beispielsweise angefordert durch:

  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Notarzt
  • Rettungsdienste

Auch Privatpersonen können sich in dringenden Fällen direkt über die Notrufnummer 112 an die Zentrale Leitstelle wenden.

 

Wo betreut die SiN?

 

Innerhalb des gesamten Landkreises Groß-Gerau sind die NotfallseelsorgerIinnen an 365 Tagen im Jahr - rund um die Uhr - einsatzbereit.

 

 

Mit freundlicher Genehmigung des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau, Amt für Öffentlichkeitsarbeit